Wie ist der Versandhandel von Medikamenten geregelt?
Wer seine Medikamente online kauft, sollte sich keine Sorgen um deren Qualität und Sicherheit machen müssen. Darum unterliegt der Online-Handel mit Medikamenten und Krebsmedikamenten in Deutschland strengen Vorschriften, die im Apothekengesetz und in der Apothekenbetriebsordnung verankert sind. Unter anderem ist festgelegt, dass der Versandhandel mit Arzneimitteln nur zugelassen ist, wenn dieser aus einer Apotheke heraus stattfindet.
Das bedeutet, dass deutsche Internet-Apotheken immer zu einer Vor-Ort-Apotheke gehören und durch dieselben Aufsichtsbehörden kontrolliert werden. So wird sichergestellt, dass die Arzneimittelqualität im Online-Handel genauso hoch ist, wie in der Apotheke vor Ort. Für Apotheken aus dem EU-Ausland, wie zum Beispiel den Niederlanden, gelten diese Regelungen übrigens nicht.
Wichtig zu wissen!
Ob eine Online-Apotheke durch deutsche Aufsichtsbehörden genehmigt und kontrolliert wurde, erkennen Sie an diesem Sicherheitslogo auf der jeweiligen Homepage.
Außerdem führt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information, kurz DIMDI, eine Liste aller registrierten Versandapotheken Deutschlands.
Einhaltung der Kühlkette
Manche Medikamente müssen gekühlt aufbewahrt werden, damit Ihre Qualität erhalten bleibt. Das gilt auch für einige Tabletten und Zytostatika gegen Krebs.
Die Kühlung muss natürlich auch während des Transports zu Ihnen gewährleistet werden. Das ist aufwändig und teuer. Deshalb bieten nicht alle Online-Apotheken einen solchen Kühlversand an. Eine Apotheke mit onkologischem Schwerpunkt versorgt sie jedoch sicher und zuverlässig auch mit diesen besonderen Medikamenten.
Sie sind noch auf der Suche nach der richtigen Online Apotheke für Ihre Bestellung?
Dann schauen Sie doch einmal bei der ABF-Fachapotheke Onkologie vorbei!